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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Michels Solutions GmbH
Michels Solutions GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für digitale Lösungen, Software, Plattformen, technische Leistungen, Testzugänge, Pilotprojekte und damit verbundene Dienstleistungen. Stand: Juli 2026.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Michels Solutions GmbH und ihren Kundinnen und Kunden, Auftraggeberinnen und Auftraggebern, Testpartnern, Pilotpartnern sowie sonstigen Vertragspartnern.

Individuelle Angebote, Verträge, Leistungsbeschreibungen, Lizenzvereinbarungen, Auftragsbearbeitungsvereinbarungen, Projektvereinbarungen und schriftlich bestätigte Abmachungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Vertragspartnerin

Michels Solutions GmbH
c/o Michels Guidance
Im RhyTech 17
8212 Neuhausen am Rheinfall
Schweiz

E-Mail: info@michels-solutions.ch
Telefon: +41 76 569 55 76

Geschäftsführer und einzelzeichnungsberechtigt: Ulrich Michels

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der Michels Solutions GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Abweichende Geschäftsbedingungen einer Vertragspartnerin oder eines Vertragspartners gelten nur, wenn die Michels Solutions GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

2. Leistungen

Gegenstand der Zusammenarbeit

Die Michels Solutions GmbH entwickelt, betreibt, integriert, lizenziert und vermarktet digitale Softwarelösungen, Plattformen, Anwendungen, technische Infrastrukturen, Schnittstellen und damit verbundene Systeme.

Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere:

  • Bereitstellung und Betrieb digitaler Anwendungen und Plattformen,
  • Software- und Systementwicklung,
  • Einrichtung, Konfiguration und technische Integration,
  • Lizenzierung und Einräumung von Nutzungsrechten,
  • Hosting-, Infrastruktur- und Betriebsleistungen,
  • Schnittstellen und technische Anbindungen,
  • Support, Wartung, Schulung und Dokumentation,
  • Projekt-, Pilot- und Testleistungen,
  • technische und strategische Beratungsleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Auftrag, Leistungsbeschrieb oder einer sonstigen schriftlich bestätigten Vereinbarung.

3. Vertragsabschluss

Angebote, Annahme und Vertragsunterlagen

Angebote der Michels Solutions GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine angegebene Gültigkeitsdauer bleibt vorbehalten.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot schriftlich oder elektronisch angenommen, ein Auftrag bestätigt, ein Vertrag unterzeichnet, ein kostenpflichtiger Zugang bestellt oder mit der vereinbarten Leistungserbringung begonnen wird.

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit mindestens einer Bestätigung in Textform, beispielsweise per E-Mail.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  • individuell unterzeichnete Vereinbarung,
  • Auftragsbearbeitungs-, Lizenz-, Projekt- oder Pilotvereinbarung,
  • schriftlich bestätigtes Angebot oder Leistungsbeschrieb,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen

Vergütung

Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nichts anderes angegeben ist. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen, soweit sie geschuldet ist.

Leistungen werden nach Festpreis, Aufwand, Lizenzmodell, Abonnement, Projektphase, Nutzungsumfang oder einer anderen individuell vereinbarten Grundlage verrechnet.

Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundin oder der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Michels Solutions GmbH kann den gesetzlichen Verzugszins sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen.

Bei Zahlungsverzug kann die Michels Solutions GmbH nach vorgängiger Ankündigung Leistungen, Zugänge oder Support vorübergehend einschränken oder aussetzen, sofern dies verhältnismässig ist und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

5. Mitwirkungspflichten

Verantwortung der Vertragspartner

Die Vertragspartner stellen alle Informationen, Zugänge, Unterlagen, Entscheidungen, Ansprechpersonen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.

Sie sind dafür verantwortlich, dass übermittelte Inhalte, Daten, Weisungen und Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Verdächtige oder unberechtigte Nutzungen sind der Michels Solutions GmbH unverzüglich mitzuteilen.

6. Digital Working Coach

Bereitstellung und Nutzung

Aktueller Status

Der Digital Working Coach ist eine digitale Plattform der Michels Solutions GmbH zur Unterstützung von Arbeitsorganisation, Planung, Begleitung und weiteren digitalen Prozessen.

Der Zugang zum Digital Working Coach erfolgt ausschliesslich im Rahmen der jeweils vereinbarten Berechtigungen. Der Umfang der verfügbaren Funktionen richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, dem vereinbarten Leistungsumfang sowie den für die jeweilige Organisation oder Nutzergruppe freigeschalteten Modulen.

Test-, Pilot- oder Einführungspartner erhalten ausschliesslich diejenigen Funktionen und Zugänge, die für den jeweiligen Einsatz vorgesehen sind. Daraus entsteht kein Anspruch auf bestimmte Erweiterungen, zusätzliche Funktionen oder eine dauerhafte Bereitstellung einzelner Module.

Ein Test- oder Pilotzugang begründet keinen Anspruch auf eine spätere kommerzielle Bereitstellung, einen bestimmten Funktionsumfang, eine bestimmte Preisgestaltung oder eine dauerhafte Fortführung.

Die Michels Solutions GmbH ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, technische Verbesserungen vorzunehmen sowie Anpassungen vorzunehmen, soweit dadurch die Sicherheit, Stabilität, Qualität oder der vereinbarte Leistungsumfang verbessert oder erhalten wird.

Der Digital Working Coach dient der digitalen Unterstützung von Arbeits- und Organisationsprozessen. Er ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder arbeitsmedizinische Diagnose oder Behandlung.

7. Nutzung durch Kinder und Jugendliche

Kids-Bereich und gesetzliche Vertretung

Der Digital Working Coach verfügt über einen besonderen Bereich für Kinder und Jugendliche. Die konkrete Nutzung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Einsatzkonzept und den vereinbarten Zugriffs- und Schutzvorgaben.

Verträge mit Minderjährigen werden nur geschlossen, soweit sie nach dem anwendbaren Recht wirksam handeln können oder die erforderliche Zustimmung beziehungsweise Vertretung durch eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Minderjährigen einen Zugang ermöglichen, sind verpflichtet, die erforderlichen Zustimmungen einzuholen, altersgerechte Informationen bereitzustellen und die jeweils geltenden gesetzlichen Schutzvorgaben einzuhalten.

Funktionen, Kommunikation und Datenbearbeitung werden im Kids-Bereich mit besonderer Rücksicht auf Schutzbedürftigkeit, Verständlichkeit, Datenminimierung und sichere Nutzung ausgestaltet.

8. Nutzungsrechte

Software, Plattformen und digitale Inhalte

Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erhalten Kundinnen, Kunden, Testpersonen und sonstige Berechtigte ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellten Leistungen während der vereinbarten Dauer und ausschliesslich für den vereinbarten Zweck zu nutzen.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Weiterverkauf, Vermietung oder unerlaubte Weitergabe von Zugängen,
  • Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ausserhalb des Vertragszwecks,
  • Entfernung von Schutz-, Marken- oder Urheberrechtshinweisen,
  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmassnahmen, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt,
  • automatisierte Abfragen, Scraping oder technische Belastung ausserhalb der vorgesehenen Nutzung,
  • Nutzung zur Entwicklung eines nachgebildeten oder konkurrierenden Systems auf Grundlage geschützter Bestandteile,
  • rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung.

Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei der Michels Solutions GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern.

9. Geistiges Eigentum

Schutz von Technologie, Konzepten und Ergebnissen

Sämtliche bestehenden und während der Zusammenarbeit entstehenden Rechte an eigenen Produkten und Grundlagen der Michels Solutions GmbH verbleiben bei der Michels Solutions GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Rechteübertragung vereinbart wird.

Dies betrifft insbesondere:

  • Software, Quell- und Objektcode,
  • Systemarchitekturen, Datenmodelle und Schnittstellen,
  • Algorithmen, Logiken und technische Abläufe,
  • Benutzeroberflächen, Designs und Interaktionskonzepte,
  • Prompts, KI-Strukturen und Automatisierungslogiken,
  • Berichte, Auswertungsstrukturen und Vorlagen,
  • Methoden, Konzepte, Dokumentationen und Schulungsunterlagen,
  • Marken, Produktbezeichnungen, Logos und Grafiken.

Individuelle Anpassungen für eine Kundin oder einen Kunden führen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht zu einer Übertragung von Urheber-, Eigentums-, Nutzungs- oder Verwertungsrechten an zugrunde liegenden Systemen, Modulen oder allgemein einsetzbaren Bestandteilen.

Kundeneigene Inhalte und Rechte verbleiben bei der Kundin oder dem Kunden. Die Michels Solutions GmbH erhält daran die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.

10. Individuelle Entwicklungsleistungen

Projektarbeit und Änderungswünsche

Bei individuellen Entwicklungs-, Integrations- oder Anpassungsleistungen richtet sich der geschuldete Umfang nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Änderungs- und Erweiterungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und können separat offeriert und verrechnet werden.

Termine und Meilensteine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Abhängigkeiten von Mitwirkung, Drittanbietern, Schnittstellen, Genehmigungen oder technischen Voraussetzungen bleiben vorbehalten.

Sofern keine Abnahmevereinbarung besteht, gilt eine Leistung als abgenommen, wenn sie produktiv genutzt, schriftlich bestätigt oder nicht innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist unter konkreter Bezeichnung wesentlicher Mängel beanstandet wird.

11. Verfügbarkeit, Wartung und Drittleistungen

Technischer Betrieb

Die Michels Solutions GmbH bemüht sich um einen sicheren, stabilen und zuverlässigen Betrieb ihrer Systeme. Eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht zugesichert werden, sofern keine besondere Service-Level-Vereinbarung besteht.

Wartungen, Sicherheitsmassnahmen, Aktualisierungen, Störungen von Kommunikationsnetzen, Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt oder andere Umstände ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

Die Michels Solutions GmbH darf für die Leistungserbringung geeignete Partner, Auftragsbearbeiter und technische Dienstleister einsetzen. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit der JULITH GmbH für die technische Infrastruktur des Digital Working Coach.

12. Support und Störungsmeldungen

Unterstützung

Art, Umfang, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten des Supports ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Ohne besondere Vereinbarung besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.

Störungen sind möglichst konkret zu melden. Dazu gehören, soweit verfügbar, Zeitpunkt, betroffene Funktion, Fehlermeldung, Gerät, Browser und nachvollziehbare Schritte.

Supportleistungen, die durch unsachgemässe Nutzung, nicht freigegebene Änderungen, Systeme Dritter oder fehlende Mitwirkung verursacht werden, können nach Aufwand verrechnet werden.

13. Vertraulichkeit

Schutz nicht öffentlicher Informationen

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, technische Unterlagen, Zugänge, nicht öffentliche Produktinformationen und als vertraulich erkennbare Inhalte sorgfältig und geben sie nur an Personen weiter, die sie für die Zusammenarbeit benötigen.

Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, bereits rechtmässig bekannt, unabhängig entwickelt oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenzulegen sind.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Weitergehende Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben vorbehalten.

14. Datenschutz

Bearbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften bearbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Michels Solutions GmbH sowie aus allfälligen produkt- oder projektbezogenen Datenschutzinformationen und Auftragsbearbeitungsvereinbarungen.

Soweit die Michels Solutions GmbH Personendaten im Auftrag einer Kundin oder eines Kunden bearbeitet, werden die erforderlichen Verantwortlichkeiten und Weisungen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

Vertragspartner sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen veranlasste Erhebung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten rechtmässig erfolgt.

15. Gewährleistung

Mängel und Nachbesserung

Die Michels Solutions GmbH erbringt ihre Leistungen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

Erkennbare Mängel sind nach Entdeckung ohne unangemessene Verzögerung und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. Die Michels Solutions GmbH erhält Gelegenheit, einen reproduzierbaren und von ihr zu vertretenden Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu beheben.

Soweit gesetzlich zulässig, besteht die Gewährleistung vorrangig in Nachbesserung. Schlägt diese nach angemessenen Versuchen fehl, können die gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen weiteren Rechte geltend gemacht werden.

Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Einschränkungen, die auf unsachgemässe Nutzung, nicht freigegebene Änderungen, unzureichende Kundensysteme, Drittsoftware, externe Schnittstellen, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind.

In Test- und Pilotphasen können unfertige, veränderte oder vorübergehend eingeschränkte Funktionen auftreten. Dies stellt für sich allein keinen gewährleistungspflichtigen Mangel dar, sofern die zugesicherte Testleistung im Wesentlichen erbracht wird.

16. Haftung

Haftungsbeschränkung

Die Michels Solutions GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Michels Solutions GmbH, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

Die Vertragspartner sind für angemessene eigene Datensicherungen, Zugriffskontrollen, Endgeräte, Netzwerke und die Prüfung von Ausgaben oder Empfehlungen verantwortlich.

Empfehlungen und Planungsvorschläge digitaler Systeme ersetzen keine eigenverantwortliche Entscheidung. Die Nutzung des Digital Working Coach erfolgt unterstützend und entbindet weder Einzelpersonen noch Organisationen von ihren gesetzlichen, organisatorischen oder fachlichen Verantwortlichkeiten.

17. Vertragsdauer und Beendigung

Kündigung und Folgen der Beendigung

Vertragsdauer und Kündigungsfristen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Fehlt eine solche, gilt der Vertrag für die vereinbarte Leistung beziehungsweise Projektphase.

Das Recht zur ausserordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei schwerwiegender Vertragsverletzung, rechtswidriger Nutzung, erheblichem Zahlungsverzug, Sicherheitsgefährdung oder Verletzung von Vertraulichkeits- und Schutzpflichten.

Mit Vertragsende erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte, soweit sie nicht ausdrücklich dauerhaft eingeräumt wurden. Offene Vergütungsansprüche, Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Schutzrechtsbestimmungen bleiben bestehen.

Der Umgang mit gespeicherten Daten nach Vertragsende richtet sich nach der Vereinbarung, den anwendbaren Datenschutzvorschriften und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

18. Änderungen

Anpassung von Leistungen und AGB

Die Michels Solutions GmbH kann technische Leistungen ändern, wenn dies aus Sicherheitsgründen, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen, veränderter Drittleistungen oder zur sachgerechten Weiterentwicklung erforderlich ist und der Vertragszweck dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können für zukünftige Verträge jederzeit angepasst werden.

Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen werden wesentliche Änderungen in geeigneter Weise mitgeteilt. Soweit erforderlich, wird eine Zustimmung eingeholt oder ein angemessenes Kündigungsrecht eingeräumt.

19. Abtretung und Übertragung

Vertragsübertragung

Rechte und Pflichten aus einem Vertrag dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden, soweit nicht eine gesetzliche Ausnahme besteht.

Die Michels Solutions GmbH darf Verträge im Rahmen einer Umstrukturierung, Rechtsnachfolge oder Übertragung eines Geschäftsbereichs auf eine verbundene oder übernehmende Gesellschaft übertragen, sofern die berechtigten Interessen der Vertragspartner gewahrt bleiben.

20. Höhere Gewalt

Aussergewöhnliche Ereignisse

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden. Dazu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Massnahmen, Epidemien, Arbeitskämpfe, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen, grossflächige Cyberangriffe oder erhebliche Störungen von Drittanbietern gehören.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit und trifft angemessene Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.

21. Schlussbestimmungen

Form, Teilunwirksamkeit und Verzicht

Mitteilungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen können in Schrift- oder Textform erfolgen, sofern nicht das Gesetz oder eine individuelle Vereinbarung eine strengere Form verlangt.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Die Parteien bemühen sich, eine zulässige Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Der Verzicht auf die Durchsetzung eines Rechts in einem Einzelfall stellt keinen allgemeinen Verzicht auf dieses Recht dar.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizer Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen mit der Michels Solutions GmbH unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuhausen am Rheinfall, Kanton Schaffhausen, Schweiz.

Zwingende Gerichtsstände und zwingende Schutzbestimmungen, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

Stand: Juli 2026

Massgebend ist die jeweils in den Vertragsunterlagen einbezogene oder auf dieser Website veröffentlichte Fassung.